Bonnevoie Baugrundstück

Stadt Bonnevoie Fläche 4.46 Ar Preis 2.000.000 € Referenz 2004_6_BONNEVOIE

Beschreibung

UNTER VERTRAG! Bonnevoie (Bouneweg auf Luxemburgisch, Bonneweg auf Deutsch) ist ein Ort, der Teil der Stadt Luxemburg ist. Es besteht aus zwei Stadtteilen der Stadt Luxemburg, die im äußersten Südosten liegen: Bonnevoie-Sud und Bonnevoie-Nord / Verlorenkost. Mit mehr als 16.000 Einwohnern ist es der bevölkerungsreichste Ort der Stadt.
Baugrundstück (439/8950) mit einer Kapazität von 04,46 Ar in der Wohnzone 1 (HAB-1).
Das Wohngebiet 1 ist für Einfamilien-, Zweifamilien- oder Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die Anzahl der zulässigen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern entspricht der Anzahl der Stockwerke des Hauses. Volle Füllstände werden ebenso berücksichtigt wie die erste über der letzten vollen Füllstand liegende Füllstandshöhe. In bestehenden Cafés oder Restaurants sind Beherbergungsbetriebe in den oberen Stockwerken zugelassen.
Je nach Lage und Ausprägung des Quartiers Einzelhandelstätigkeiten, Handwerks- und Freizeittätigkeiten, kulturelle Tätigkeiten, Dienstleistungen, die die natürliche Ergänzung zum Wohnen darstellen, sowie Bauten, Einrichtungen, Einrichtungen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Daseinsvorsorge und Freiräume die all diesen Funktionen entsprechen.
Krippen sind in Einfamilienhäusern sowie im Erdgeschoss von Zwei- und Mehrfamilienhäusern zulässig. Alle Kinderkrippen müssen einen eigenen Garten im hinteren Rücksprung haben, der direkt von der Kinderkrippe aus zugänglich ist.
Die Errichtung neuer Tankstellen ist dort nicht erlaubt. Die Renovierung und Angleichung der Konstruktionen und Einrichtungen bestehender Tankstellen ist zulässig.
Bauten und Anlagen, die nach Art, Größe, Ausdehnung, Umfang und Aussehen mit der Sicherheit, Gesundheit, Behaglichkeit und Ruhe eines Wohngebietes nicht vereinbar wären oder deren Einbindung in den Block oder in die Straße nicht gewährleistet ist.
Für jeden bestimmten Entwicklungsplan für „neue Nachbarschaften“, der die Wohnzone 1 ausführt, muss mindestens die Hälfte der Wohnungen vom Typ Einfamilienhaus, freistehende Wohnung, Doppelhaushälfte oder Bandgruppe sein. Die für Wohnzwecke zu verwendende Bruttobaufläche beträgt mindestens 90 %. Wenn es die Funktionalitäten, Eigenschaften oder Besonderheiten des Grundstücks erfordern, kann auf den Grundsatz der Wohnnutzung von 90 % der Bruttobaufläche verzichtet werden.

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